Soll eine Immobilie verkauft werden und somit den Eigentümer wechseln muss er spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorliegen - der Energieausweis. Kaufinteressenten haben somit schon beim ersten Besichtigungstermin das Recht sich ein solches Dokument vorlegen zu lassen. Seit der Veröffentlichung der Energiesparverordnung 2014 muss der Energieausweis jedoch auch unaufgefordert vorgezeigt werden.
Ein Energieausweis gehört, genauso wie eine professionelle Wertermittlung zum Immobilienverkauf dazu und ist zudem verpflichtend.
Mustermakler unterstützt Sie bei der Erstellung eines Energieausweises für Ihre zu verkaufende Immobilie.
Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, dass eine Immobilie energetisch bewertet. Der Energieverbrauch und dessen Kosten sollen durch das Dokument mit anderen Immobilien vergleichbar gemacht werden. Unterschieden wird zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf der Immobilien mit Hilfe einer Analyse der Baumaterialien, Türen, Fenster sowie der verbauten Haustechnik berechnet.
Für einen Energieverbrauchsausweis wird aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ein durchschnittlicher Energieverbrauchswert gebildet. Der Verbrauchsausweis basiert somit auf den Daten der tatsächlichen Nutzung einer Immobilie.