Bei einem Immobilienverkauf gibt es Situationen deren Nichtbeachtung zu hohen Bußgeldern führen kann. Solche Situationen können einfach umgangen werden, wenn bekannt ist, worauf besonders geachtet werden muss.
Wer dem Käufer bedeutsame Mängel bewusst verschweigt, haftet auch dafür. Für arglistige Täuschung können Sie sogar verklagt werden. Sollte dies der Fall sein, reichen Folgen von einem Rücktritt vom Kaufvertrag bis hin zu Schadenersatz.
Sind die Maße einer zu verkaufenden Immobilie nicht korrekt angegeben, kann auch hier Schadenersatz gefordert werden. Wer beim Verkauf einer Immobilie also absichtlich falsche Angaben macht, haftet auch dafür.
Das Vorzeigen eines Energieausweises ist mittlerweile Pflicht. Spätestens zur Besichtigung der Immobilie muss dieser vorgelegt werden. Wer den Ausweis trotz Aufforderung nicht vorzeigen kann, dem drohen hohe Bußgeldstrafen.
Im Kaufvertrag des Notars ist meist geregelt, dass der Käufer und der Verkäufer für die Zahlung der Notarkosten haften. Begleicht der Käufer seinen Teil der Notarkosten nicht, haftet der Verkäufer für die komplette Summe.
Auch bei der Grunderwerbssteuer haftet der Verkäufer, wenn der Käufer nicht zahlt. Versäumt der Käufer also das Begleichen der Grunderwerbsteuer, muss der Verkäufer zunächst dafür gerade stehen.
Bis zur Übergabe der Immobilie ist der Verkäufer verantwortlich, wenn die Immobilie beschädigt wird und haftet für Kosten der Reparatur. Wenn der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist, kann der Schlüssel nach Vorbereitung des Übergabeprotokolls übergeben werden.